Gemäß
der Änderung der Aufnahmensverfahrensordnung BGBl.- Nr.
472/1986 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 113/2006
ist die Aufnahme in die 1. Stufe der HLW und BFW genau geregelt:
Sie
benötigen zur Aufnahme in die Reihung der Aufnahmewerber
einen Stempel unserer Schule auf der Schulnachricht der 8. Schulstufe Ihrer Abgangsschule.
Diesen
Stempel erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache in der Zeit der Anmeldefrist im Sekretariat unserer Schule unter Vorlage der Schulnachricht der 8. Schulstufe.
Ohne Stempel auf der Schulnachricht können Sie
nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen. Onlineanmeldungen müssen
von den (der/dem) Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.