Anmeldungen
für
das nächste Schuljahr:
Gemäß
der Änderung der Aufnahmensverfahrensordnung
BGBl.- Nr. 472/1986 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 113/2006 ist die Aufnahme in die 1.
Stufe der HLW und BFW genau geregelt:
Sie
benötigen zur Aufnahme in die Reihung der
Aufnahmewerber einen Stempel unserer Schule auf der Schulnachricht
der 8. Schulstufe Ihrer Abgangsschule.
Diesen
Stempel erhalten Sie in in den beiden ersten Schulwochen im 2. Semester
im Sekretariat unserer Schule unter Vorlage der Schulnachricht
der 8. Schulstufe.
Wenn Sie sich online anmelden, werden Sie gebeten,in den beiden ersten Wochen des 2. Semesters mit der Schulnachricht der 8. Schulstufe
ins Sekretariat zu kommen. Ohne Stempel auf
der Schulnachricht können Sie nicht am
Aufnahmeverfahren teilnehmen. Onlineanmeldungen
müssen von den (der/dem) Erziehungsberechtigten
unterschrieben werden.
Notwendige
Unterlagen
Schulnachricht
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldezettel
Sozialversicherungsnummer (E-Card)